Ihr Gutes RECHt nach einem KFZ - unfall

Informationen für Fahrzeughalter sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

Kfz-SachverstÄndiger des Vertrauens

  • Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, derzeit liegt die Grenze bei 750€, dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
Opel Vectra Frontschaden - Gutachten - Besichtigung

Ohne Vorauszahlung

  • Die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachten übernimmt bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall - auch bei Teilschuld) die Versicherung des Unfallverursachers. Somit fallen für den Geschädigten keine Kosten für ein Gutachten an, denn wir rechnen unsere Gebühren auf Wunsch direkt über eine Abtretungserklärung mit der gegnerischen Versicherung ab. Falls Ihnen die Versicherungsdaten des Unfallverursachers noch nicht vorliegen, ermitteln wir diese für Sie - selbstverständlich kostenfrei.

UnabhÄngige Beweissicherung / Mietwagen / NutzungsausfallentschÄdigung

  • Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Umfang des Schadens

  • Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Audi Unfallschaden - Gutachter - Besichtigung

 

Merkantile Wertminderung

  • Ist der Wert den ein vormals verunfalltes Fahrzeug was sach- und fachgerecht wieder instand gesetzt wurde, weniger am Markt wert ist, als ein vergleichbares nicht verunfalltes Fahrzeug. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Abrechnung auf Gutachtenbasis

  • Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

Werkstatt des Vertrauens

  • Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Lackierer - Unfallschaden - Instandsetzung - Gutachter Berlin

Mietwagen

  • Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen und belegt werden.

Achtung Schadenmanagement

  • Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz - Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

Rechtsanwalt

  • Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

KFZ Gutachter Berlin

Rufen Sie uns an - 030 / 640 943 81